Gleichberechtigung zum Thema “Ehe”

Heute, ein großer Sieg für die deutsche, jetzt offiziell auch gesetzliche, Gleichberechtigung zum Thema “Ehe”.

Die Formulierung der Ehe änderte sich mehrmals durch die Geschichte und normalerweise entsprach den damaligen zeitgenössischen Religionsvorstehlungen.
Solche Vorstellungen bzw. moralisch-religiöse Auslegungen der menschlichen Beziehungen hatten nur einen Anhaltspunkt als wichtig in Sicht genommen, nämlich, “die biologische Voraussetzung der Fortpflanzung”. Dadurch wollte man, natürlich, nur “die nächste Generation von Religionsverfolgern” sichern (autoritative Macht). Oft wird dies dadurch gerechtfertigt, indem gesagt wird, dass es sich um eine “Sicherung des Familienkerns” handelt, obwohl jeder weiß, dass die “Familie” ein viel “bunter” und breiter Begriff ist.
Alle anderen Fragen, die für eine tiefgreifende Definition der Ehe wichtiger waren, wurden bei Seite einfach gelassen. Was daraus kam, waren systematische Verfolgungen und Tötungen von denjenigen, die ihre Liebe anders fühlten als die (abrahamischen) Religionen verlangten. Diese Effekte sehen wir leider immer noch! Im 21. Jahrhundert bezeugen wir solche durch Religionen “geprägten” Bestrafungen von LGBT-Gruppen (da die “heiligen” Texte so etwas implizit oder explizit fordern und fördern) ….

So oder so, die Fortpflanzung als Anhaltspunkt der Ehedefinition sollte man von Liebe, Gemeinschaft, etc, kategorisch trennen, denn auch die alten Römer bemerkten damals, dass die Ehe zuerst eine “Lebens- und Liebesgemeinschaft” ist (“consortium omnis vitae”), obwohl das Ganze primär für Mann und Frau gedacht wurde. Nichtsdestotrotz waren sie immerhin klug genug, die Bedeutung des Begriffs “Gemeinschaft” richtig zu erkennen und ihn in die Definition der Ehe zu verankern.

Jetzt sind wir an der Reihe einen weiteren Schritt in die Richtung Menschlichkeit zu machen…