Säkularismus in Österreich

Eine schönere Gesellschaft?

Die Geschichte lehrte uns nämlich mehrmals, dass eine erfolgreiche Gesellschaft ein starkes gesellschaftliches Fundament benötigt, um alle anderen konstruktiven Ziele, Projekte oder Wünsche zu verwirklichen (Wirtschaft, Sozialbau, etc). Dieses Fundament bedeutet eine “Entethnisierung” der Gesellschaft, wo die einzelnen ideologischen Gruppenwertvorstellungen als Maßstab des Gesellschaftsaufbaus innerhalb des politischen Systems marginalisiert sind und anstatt dessen herrschen die Werte, die eine neutrale Position zu Bürger_Innen nehmen.

Der “Säkularismus” ist das!

Schon im 17. Jh. (Westfälischer Friede) wurde erkannt, dass der politische Aufstieg der Religion die Prozesse der Ethnisierung fördern. Das Frieden und Sicherheit waren dadurch ständig in Gefahr. Einfacher ausgedrückt: “Je mehr Religion innerhalb des öffentlichen Staatssystems, desto mehr steigen alle Arten der gesellschaftlichen Unsicherheiten; ganz besonders in einer multikulturellen Gesellschaft wie heute“. In diesem Sinne wurden schon damals die Fundamente (Ideen) einer säkularen Gesellschaft gegossen. Leider, so wie damals ist es auch heute, nämlich, die Religionsgemeinschaften waren immer mächtig und versuchten die politische Macht für sich zu aneignen. Dieser Kampf dauert immer noch und ideologisch sind sie in jedem Gesellschaftsbereich aktiv. Dabei leisten ihnen viele Politiker_Innen eine große Hilfe, die sich zu oft apologetisch und relativierend gegenüber dem religiösen Schwachsinn stellen. Von solchen Politikern wäre interessant zu hören, wie sie zu Säkularisierungsprozessen bzw. wie sie zu Fragepunkten “was Säkularismus ist?” stehen.

Was bedeutet eigentlich Säkularismus?

1. Trennung der Religion von allen politischen Entscheidungsträgern – die Religion ist absolute Privatsache.
2. Aufbau des Schulcurriculums ohne Religionsunternichte – nur eine geschichtlich kritische Auslegung der Religion sollte stattfinden, falls notwendig (Ethikunterricht).
3. Förderung der Wissenschaft
4. Gesetzliche Gleichstellung der Rechte zwischen Weltanschauungen und Religionen. Der vierte Punkt ist sehr wichtig, da diesbezüglich eine menschenrechtsverletzende Diskriminierung herrscht. Z.B. im Gegensatz zu Deutschland, wo die Weltanschauungen (wie Humanismus, etc.) mit Religion gleichgestellt sind, herrscht in Österreich eine andere Gesetzesgrundlage. Das österreichische StGG, somit auch das BekGG, beinhalten den Begriff Weltanschauung nicht. Laut Gesetz können nur “religiöse” Bekenntnisgemeinschaften als “Gemeinschaften” anerkannt werden, d.h. die Humanisten, Atheisten, Agnostiker, etc, zählen dazu nicht. (Z.B. die Atheisten Österreichs mussten sich als eine “religiöse” Bekenntnisgemeinschaft äußern, um den Körperschaftsstatus zu bekommen. Das ist natürlich absurd, denn Atheismus ist weder eine Ideologie noch eine Religion)
Das ist selbstverständlich, denn jede durch Wissenschaft geprägte Weltanschauung, die die Rationalität, wahre Inklusion und Toleranz, und gesunden Menschenverstand verbreiten wollen (all das, was die Religionen nicht tun), sind ein Dorn im Auge jeder Religion. Die Weltanschauungen, die die Rationalität fördern, dürfen nur ausgelacht (so zu sagen), wie im Fall der Atheisten oder verboten werden. Deswegen unterstützte damals die katholische Kirche so eine Gesetzesgrundlage und heute ist diesbezüglich jede Kritik nicht erwünscht. Jeder, der egal welche Religion und ihre Macht kritisiert, ist oft als Religionsfeind, Islamophob, etc. etikettiert, was natürlich, noch einmal, ein Schwachsinn ist!

Darum, von allen Politkern_Innen in Östrreich, die sich “Unterstützer der Zivilgesellschaft” nennen und Hauptträger so einer Partei sind, gibt es keine klare Antwort auf die Frage “Säkularisierung und wie?”, denn von diesem Prozess hängt eigentlich alles ab! Zumindest äußerte sich der HC Strache gegen die säkularen Werten, bzw. gegen die Trennung zwischen Staat und Religion, d.h. gegen vernünftige Integration, Toleranz, Inklusion, Rationalität, etc. Von ihm wissen wir, was zu erwarten ist, aber bei allen anderen erkennt man eine apologetische und geheime Stellung betreffend die Frage “Religion und Staat” bzw. Auflösung der jeglichen Diskriminierungen, und im Weiteren, Erhaltung und Aufbau der Säkularität. Von ihnen kommt so eine “politische Korrektheit”, die noch gefährlicher ist als die offene Forderung nach Diskriminierung!

(zusätzlich zum Vergleichen)
-Das deutsche GG zur Frage der Gleichstellung von Religion und Weltanschauungen:

“Artikel 137 (Weimarer Verfassung – wurde übernommen)
(7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.

-Das österreichische StGG sagt nur folgendes:
“Artikel 15. Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig, bleibt im Besitze und Genusse ihrer für Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde, ist aber, wie jede Gesellschaft, den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen.

Das Wort “Weltanschauung” kommt hier nirgendwo vor und das Staatsgesetz (BekGG) behandelt diese Materie ausschließlich im Interesse der Religion, was feinste Art der Diskriminierung ist!