Eine schönere Gesellschaft?
Der “Säkularismus” ist das!
Was bedeutet eigentlich Säkularismus?
2. Aufbau des Schulcurriculums ohne Religionsunternichte – nur eine geschichtlich kritische Auslegung der Religion sollte stattfinden, falls notwendig (Ethikunterricht).
3. Förderung der Wissenschaft
4. Gesetzliche Gleichstellung der Rechte zwischen Weltanschauungen und Religionen. Der vierte Punkt ist sehr wichtig, da diesbezüglich eine menschenrechtsverletzende Diskriminierung herrscht. Z.B. im Gegensatz zu Deutschland, wo die Weltanschauungen (wie Humanismus, etc.) mit Religion gleichgestellt sind, herrscht in Österreich eine andere Gesetzesgrundlage. Das österreichische StGG, somit auch das BekGG, beinhalten den Begriff Weltanschauung nicht. Laut Gesetz können nur “religiöse” Bekenntnisgemeinschaften als “Gemeinschaften” anerkannt werden, d.h. die Humanisten, Atheisten, Agnostiker, etc, zählen dazu nicht. (Z.B. die Atheisten Österreichs mussten sich als eine “religiöse” Bekenntnisgemeinschaft äußern, um den Körperschaftsstatus zu bekommen. Das ist natürlich absurd, denn Atheismus ist weder eine Ideologie noch eine Religion)
Darum, von allen Politkern_Innen in Östrreich, die sich “Unterstützer der Zivilgesellschaft” nennen und Hauptträger so einer Partei sind, gibt es keine klare Antwort auf die Frage “Säkularisierung und wie?”, denn von diesem Prozess hängt eigentlich alles ab! Zumindest äußerte sich der HC Strache gegen die säkularen Werten, bzw. gegen die Trennung zwischen Staat und Religion, d.h. gegen vernünftige Integration, Toleranz, Inklusion, Rationalität, etc. Von ihm wissen wir, was zu erwarten ist, aber bei allen anderen erkennt man eine apologetische und geheime Stellung betreffend die Frage “Religion und Staat” bzw. Auflösung der jeglichen Diskriminierungen, und im Weiteren, Erhaltung und Aufbau der Säkularität. Von ihnen kommt so eine “politische Korrektheit”, die noch gefährlicher ist als die offene Forderung nach Diskriminierung!
(zusätzlich zum Vergleichen)
-Das deutsche GG zur Frage der Gleichstellung von Religion und Weltanschauungen:
“Artikel 137 (Weimarer Verfassung – wurde übernommen)
(7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.”
-Das österreichische StGG sagt nur folgendes:
“Artikel 15. Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig, bleibt im Besitze und Genusse ihrer für Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde, ist aber, wie jede Gesellschaft, den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen.”
Das Wort “Weltanschauung” kommt hier nirgendwo vor und das Staatsgesetz (BekGG) behandelt diese Materie ausschließlich im Interesse der Religion, was feinste Art der Diskriminierung ist!